Das Hallenbad-Team weist noch einmal darauf hin, dass für den Besuch keine Voranmeldung mehr erforderlich ist. Eine Maskenpflicht besteht nur bis zur Umkleide.
Zu folgenden Öffnungszeiten ist das Hallenbad erreichbar:
Hallenbad geschlossen
Liebe Badegäste,
am Sonntag, den 01.05.2020 bleibt das Hallenbad geschlossen.
Wir wünschen allen Badegästen einen schönen 01.Mai.
Das Hallenbad Team
Ostermeeting im Hallenbad Wardenburg
Der Wardenburger Schwimmclub veranstaltet über die Ostertage im Hallenbad Wardenburg ihr alljährliches Ostermeeting, an welchem auch auswärtige Vereine teilnehmen. Darum bleibt das Hallenbad Wardenburg vom 15. bis zum 18. April geschlossen.
Ab den 19. April gelten für das Hallenbad wieder die normalen Öffnungszeiten:
Ab Dienstag, 29. März werden die Corona bedingten Öffnungszeiten im Wardenburger Hallenbad wieder zusammengelegt. So ist das Schwimmen auch an den Wochenenden wieder länger möglich.
Für den Zutritt zum Hallenbad gilt die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten somit geimpfte, getestete oder genesene Personen. Die Teilnehmerbegrenzung für die Öffentlichkeit entfällt. Folglich ist für den Besuch des Hallenbades keine Anmeldung mehr erforderlich. Beim Eintritt zum Hallenbad erfolgt eine Kontrolle der Impf-, Test-, bzw. Genesungsnachweise. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Eine freiwillige Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung ist via Corona Warn App möglich.
Bei Anliegen ist das Hallenbad-Team unter der Rufnummer 04407 / 88 85 und per E-Mail an hallenbad@wardenburg.de erreichbar.
Liebe Badegäste,
das Hallenbad Wardenburg bleibt vom 24.12.2021 bis zum 26.12.2021 sowie am 31.12.2021 und 01.01.2022 geschlossen.
Vom 27.12.2021 bis 30.12.2021 findet kein Früh- und Vormittagsschwimmen statt.
Aktuelle Informationen rund um das Hallenbad finden sie hier auf der Internetseite.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins Jahr 2022.
Ihr Hallenbad Team
Liebe Badegäste,
mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und Ausrufen der Warnstufe 2 ist der Zutritt zu zum Hallenbad nur noch für geimpfte und genesene Personen mit negativem Test, FFP2-Maske mit Nachweis sowie Lichtbildausweis zur Legitimation gestattet (2G+).
Seit Samstag, 04.12.2021, werden Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2G+ Regelung gilt, befreit.
Ausgenommen von 2-G-Plus sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen negativen Testnachweis. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die 2-G-Plus-Regel ebenfalls nicht.
Es gelten weiterhin folgende Bedingungen:
Beim Einchecken im Hallenbad wird Folgendes benötigt:
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beitragen soll, eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag |
Warmbaden | Warmbaden | |||||
geschlossen | 06:30 - 07:30 Uhr | 06:30 - 07:30 Uhr | 06:30 - 07:30 Uhr | |||
09:30 - 11:00 Uhr | 09:30 - 11:00 Uhr | 08:00 - 09:30 Uhr | ||||
15:30 - 17:30 Uhr | 15:30 - 17:00 Uhr | 15:30 - 17:30 Uhr | 15:30 - 17:00 Uhr | 14:30 - 15:30 Uhr | 10:00 - 11:30 Uhr | |
18:00 - 19:30 Uhr | 17:30 - 18:30 Uhr | 16:30 - 17:30 Uhr | ||||
Das Land Niedersachsen hat heute die bestehende Corona-Verordnung verschärft und ruft landesweit die Warnstufe 1 aus.
Warnstufe 1 (u.a. Hospitalisierungsrate über 3) bedeutet für uns, dass zum Hallenbad nur noch Personen Zutritt erhalten, die geimpft oder genesen sind, mit entsprechendem Nachweis, und unter Vorlage eines Lichtbildausweises. Kinder ab 12 Jahren müssen auch einen Nachweiß erbringen, ob sie geimpft oder genesen sind.
Es gelten folgende Bedingungen:
Beim Einchecken wird weiterhin Folgendes benötigt:
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beitragen soll, eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag |
Warmbaden | Warmbaden | |||||
geschlossen | 06:30 - 07:30 Uhr | 06:30 - 07:30 Uhr | 06:30 - 07:30 Uhr | |||
09:30 - 11:00 Uhr | 09:30 - 11:00 Uhr | 08:00 - 09:30 Uhr | ||||
15:30 - 17:30 Uhr | 15:30 - 17:00 Uhr | 15:30 - 17:30 Uhr | 15:30 - 17:00 Uhr | 14:30 - 15:30 Uhr | 10:00 - 11:30 Uhr | |
18:00 - 19:30 Uhr | 17:30 - 18:30 Uhr | 16:30 - 17:30 Uhr | ||||
Wie bereits angekündigt, werden ab dem 02. November die Öffnungszeiten im Hallenbad für die Öffentlichkeit deutlich ausgeweitet. So ist das Schwimmen auch in den Nachmittags- und Abendstunden wieder möglich.
Für den Zutritt zum Hallenbad gilt die 2-G- Regelung; Zutritt erhalten somit nur noch vollständig geimpfte und genesene Personen. Folglich ist für den Besuch des Hallenbades keine Anmeldung mehr erforderlich. Die Teilnehmerbegrenzung für den Öffentlichkeit sowie die Maskenpflicht entfallen. Die Umkleiden und die Duschen sind wieder geöffnet. Beim Eintritt zum Hallenbad erfolgt eine Kontrolle der Impf- bzw. Genesungsausweise. Auch eine Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung via Luca-App oder Kontaktbogen wird weiterhin durchgeführt. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.
Informationen über die bestehenden Hygieneregeln finden sich als Aushang im Hallenbad wie auch auf der Homepage des Hallenbades unter www.hallenbad-wardenburg.de. Hier halten wir Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Bei weiteren Anliegen ist das Hallenbad- Team unter der Rufnummer 04407/ 8885 und per E-Mail an hallenbad@wardenburg.de erreichbar.
Fachangestellten für Bäderbetriebe
Zum 1. August 2022 suchen wir im Hallenbad Wardenburg eine Nachwuchskraft, die über handwerkliches Geschick und technisches Verständnis verfügt. Wenn Sie auch gute schulische Leistungen in den Fächern Chemie und Mathematik vorweisen können, teamfähig sind und gute sportliche und schwimmerische Leistung mitbringen, bewerben Sie sich für einen vielseitigen und verantwortungsvollen Ausbildungsberuf bei uns.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese mit aussagekräftigen Unterlagen an die Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg oder per E-Mail an personal @wardenburg.de.
Schwerbehinderte Bewerber (w/m/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Auskünfte steht Ihnen das Hauptamt unter Telefon: 04407 / 73-117 gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Wardenburg benötigt Unterstützung im Hallenbad und sucht Sie zum nächstmöglichen Termin für die folgende Stelle:
1 Fachangestellter für Bäderbetriebe (w/m/d) - befristet
Ihre Aufgaben im Wesentlichen:
Ihr Profil:
Unsere Leistungen:
Wir bieten Ihnen einen sicheren und interessanten Arbeitsplatz mit Fortbildungsmöglichkeiten und weiteren attraktiven Leistungen an. Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle im Rahmen einer Elternzeitvertretung ab sofort bis zum 07.06.2023. Ihren Wunsch nach einer Kinderbetreuung unterstützen wir gerne. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte Bewerber (w/m/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 20.10.2021 an die Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg oder per E-Mail an personal @wardenburg.de.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Badbetriebsleitung unter Telefon: 04407-8885 gerne zur Verfügung.
Aufgrund erforderlicher Sanierungsarbeiten ist das Hallenbad Wardenburg in der ersten Woche der Herbstferien vom 18.10. bis zum 22.10. geschlossen.
Die Arbeiten dienen der Trennung der Ableitung des Dachflächenwassers von Hallenbad und Vereinsheim des Wardenburger Schwimmclubs und sind aus Gründen des Brandschutzes erforderlich.
Es gibt jedoch auch gute Nachrichten, nach aktueller Planung wird es ab November wieder Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit an Nachmittagen sowie an Wochenenden geben.
Ab Mittwoch, 29. September gilt im Hallenbad Wardenburg die 2-G-Regelung. Zutritt erhalten somit nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unterhalb von achtzehn Jahren.
Folglich ist für den Besuch des Hallenbades keine Anmeldung mehr erforderlich. Die Teilnehmerbegrenzung für die Öffentlichkeit sowie die Maskenpflicht entfallen. Die Umkleiden und die Duschen sind somit wieder im vollen Umfang geöffnet. Beim Eintritt zum Hallenbad erfolgt eine Kontrolle der Impf- bzw. Genesungsausweise.
Auch eine Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung via Luca-App oder Kontaktbogen wird weiterhin durchgeführt.
Das Hallenbad ist für die Öffentlichkeit weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mittwoch:
06:30 - 07:30 Uhr
09:30 - 11:00 Uhr
Donnerstag:
06:30 - 07:30 Uhr
09:30 - 11:00 Uhr
Freitag:
06:30 - 07:30 Uhr
Bei weiteren Anliegen ist das Hallenbad-Team unter der Rufnummer 04407 / 88 85 und per E-Mail an hallenbad @wardenburg.de erreichbar.
Nachdem die Tagesinzidenz im Landkreis Oldenburg bei diffuser Verteilung der Infektionen am fünften Werktag in Folge über 50 liegt, wurde per Allgemeinverfügung landkreisweit die 3-G-Regel eingeführt. Hiervon betroffen ist auch das Hallenbad Wardenburg.
Der Zutritt zum Hallenbad ist demnach nur für Gäste mit gültigem Nachweis des vollständigen Impfschutzes, der Genesung oder mit einem aktuellem negativen Corona-Test möglich. Selbst durchgeführte Schnelltests können nicht akzeptiert werden.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Regelung befreit. Außerdem gilt diese nicht für Schüler*innen, die im Rahmen eines verbindlichen, schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden.
Ungeachtet dessen bleibt eine telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 04407 / 88 85 zwingend erforderlich. Das Hallenbad ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mittwoch:
06:30 - 07:30 Uhr
09:30 - 11:00 Uhr
Donnerstag:
06:30 - 07:30 Uhr
09:30 - 11:00 Uhr
Freitag:
06:30 - 07:30 Uhr
Das Hallenbad Wardenburg bietet ab dem 15.09.2021 wieder das beliebte Frühschwimmen an. Das Schwimmen im Hallenbad ist grundsätzlich weiterhin nur unter den bekannten Regeln möglich. Eine telefonische Voranmeldung bleibt daher zwingend erforderlich.
Voranmelden können Sie sich unter der Rufnummer 04407 / 88 85.
Es gelten folgende Öffnungszeiten, die voraussichtlich bis Ende Oktober 2021 so bestehen bleiben:
Mittwoch:
06:30 - 07:30 Uhr
09:30 - 11:00 Uhr
Donnerstag:
06:30 - 07:30 Uhr
09:30 - 11:00 Uhr
Freitag:
06:30 - 07:30 Uhr
Alle Informationen über Öffnungszeiten, Eintrittspreise und die Kursangebote hängen im Hallenbad aus und stehen zum Nachlesen auf der Homepage des Hallenbades unter www.hallenbad-wardenburg.de zur Verfügung.
Bei weiteren Anliegen ist das Hallenbad-Team unter der Rufnummer 04407 / 88 85 und per E-Mail an hallenbad @wardenburg.de erreichbar.